Armin VIGIER
Rechtsanwalt (München)
Avocat au Barreau de Marseille
Öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer für die französische Sprache
Rechtsanwalt Armin Vigier blickt heute auf eine Erfahrung von mehr als 20 Jahren in der deutsch-französischen Rechtsberatung zurück. Armin Vigier wurde 1971 in Wesel (Niederrhein) geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den Universitäten Münster, München und Aix-Marseille III. An der Universität Aix-Marseille erwarb er 1995 den Hochschulsabschluss in Rechtswissenschaften mit dem Titel „Maîtrise en Droit privé – mention Carrières judiciaires“.
Sein erstes juristisches Staatsexamen legte er 1997 in München ab. Das zweite juristische Staatsexamen folgte nach Ableistung des Referendariats 1999, ebenfalls in München. Zwischen 1995 bis 1999 war Armin Vigier Mitabeiter und später Referendar der Kanzlei Wilson-Daumas, Vertrauensanwälte des Generalkonsulats der Bundesrepublik Deutschland in Marseille. Im gleichen Zeitraum war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Internationales Recht in München/ Lehrstuhl Prof. Dr. Sonnenberger tätig und widmete sich dort dem internationalen Privatrecht und der deutsch-französischen Rechtsvergleichung.
Im Jahr 2000 erfolgte seine Zulassung als deutscher Rechtsanwalt in München. Nach Ablegung der französischen Anwaltsprüfung in Aix-en-Provence im Jahr 2002 wurde er 2003 daneben auch als französischer Rechtsanwalt (Avocat) in Marseille zugelassen. Seit 2010 ist er auch als Übersetzer für die französische Sprache in Bayern öffentlich bestellt und beeidigt. Zwischen 2000 und 2017 war Armin Vigier Mitglied und Partner verschiedener deutsch-französischer Anwaltskanzleien, zuletzt der Partnerschaft Klima & Vigier. 2017 gründete er die Kanzlei CABINET VIGIER.
Armin Vigier berät sowohl deutsche, als auch französische Unternehmen und Privatpersonen sowie diplomatische Vertretungen und Wirtschaftsrepräsentationen des französischen Sprachraums im deutsch-französischen Recht.
Die Beratungsschwerpunkte von Armin Vigier erstrecken sich auf folgende Gebiete des deutschen und des französischen Rechts:
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht
Sprachen: Deutsch, Französisch, Englisch