Rechtsanwalt VIGIER ist zusätzlich zu seiner Anwaltstätigkeit auch Diplomübersetzer und als Übersetzer für die französische Sprache staatlich geprüft und allgemein beeidigt.
Gerne übernehmen wir die Übersetzung von Texten aus den Bereichen Recht und Wirtschaft für die Sprache Französisch gleichermaßen als Ziel- und Quellsprache.
Aufgrund unserer anwaltlichen Tätigkeit in Deutschland und Frankreich verfügen wir über eine besondere Kompetenz in der Übersetzung juristischer Fachtexte, wie etwa von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Urteilen und Gerichtsentscheidungen, Gesetzestexten, Schriftsätzen etc.
Sie erhalten von uns auch beglaubigte Übersetzungen von Urkunden jeder Art (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnis, Arbeitszeugnis etc.) in der amtlich vorgeschriebenen Form. Bei der Beglaubigung handelt es sich um die offizielle Bestätigung, dass der Text richtig und vollständig übersetzt wurde. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich sind derartige Urkunden ohne jeden weiteren Legalisationskt vollumfänglich anzuerkennen.
Übersetzungen bieten wir zu folgenden Konditionen an:
Die Preise für Übersetzungen werden nach Anzahl der Zeilen berechnet. Eine Normzeile umfasst maximal 50 Anschläge. Der Preis pro Zeile hängt von der Schwierigkeit des Textes ab.
- Bei einfachen Texten: € 1,40*
- Bei gewöhnlichen Urkunden: € 1,75*
- Bei schwierigen oder Fachtexten: bis zu € 2,80*
- Beglaubigungsgebühr pro Übersetzung: € 15,00*
- Auftragsminimum: € 50,00*
*Hinzu kommt noch jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer. Für Eilaufträge erheben wir – je nach Dringlichkeit – einen Aufschlag von 50–100%.
Gerne können wir Ihnen bei Vorlage des konkret zu übersetzenden Textes einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen.