Erbrecht und Schenkungsrecht in Frankreich

Wir beraten Sie umfassend zu grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen: Gestaltung erb- und schenkungsrechtlicher Verfügungen, Begleitung bei der Nachlassabwicklung in Frankreich und Deutschland, Vermeidung doppelter Besteuerung.

Internationale Erbschaften und Schenkungen werfen zahlreiche besondere Fragen und Probleme auf, da sie oft zur Anwendung eines ausländischen Rechts oder zur kumulativen Anwendung der Regeln mehrerer unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen führen, die die Beteiligten nicht oder nicht ausreichend beherrschen.

Gerade auch wenn sich Nachlassgegenstände in mehreren Ländern befinden oder die am Nachlass beteiligten Personen ihren Wohnsitz in verschiedenen Ländern haben, bedarf es der Einschaltung der jeweils vor Ort für die Nachlassabwicklung zuständigen staatlichen Amtsträger oder Gerichte. Überschneidungen und Kompetenzkonflikte führen nicht selten zu Komplikationen in der Nachlassabwicklung.

In der Regel sind auch Steuerpflichten in den verschiedenen betroffenen Ländern zu erfüllen, wobei wegen Überschneidungen stets die Gefahr der doppelten Besteuerung im Raum steht.

In jeder Phase der erb- oder schenkungsrechtlichen Abwicklung im deutsch-französischen Verhältnis begleiten wir unsere Mandanten im Interesse der Vermeidung oder Beseitigung all dieser Probleme. Hierbei erbringen wir insbesondere folgende anwaltliche Dienstleistungen:

  • Zivil- und steuerrechtliche Strukturierung von grenzüberschreitenden (deutsch-französischen) Nachlässen;
  • Gestaltung Erb- und Schenkungsrechtlicher Verfügungen (Testamente, Erbverträge) unter Berücksichtigung des deutschen und französischen Rechts;
  • Begleitung bei der grenzüberschreitenden Erbschaftsfeststellung und -abwicklung in Deutschland und Frankreich: Tätigkeit als zentrale Schnittstelle zwischen den deutschen und französischen Organen der Nachlassabwicklung (Notar in Frankreich, Nachlassgericht in Deutschland);
  • Geltendmachung und Durchsetzung von erbrechtlichen Pflichtteilsansprüchen und Reservatserbrechten in Deutschland und Frankreich;
  • Begleitung bei der Erfüllung steuerrechtlicher Anzeige- und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit Erbschaften und Schenkungen in Frankreich und Deutschland unter Berücksichtigung der anwendbaren Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
  • Umfassende Begleitung bei der Auseinandersetzung von Nachlässen und Erbengemeinschaften in Deutschland und Frankreich.


FACHBEITRÄGE ZUM DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN ERB- UND SCHENKUNGSRECHTSTEUERRECHT

In den nachfolgend verlinkten Fachbeiträgen geben wir Ihnen einen Überblick zu wichtigen Aspekten des deutsch-französischen Erb- und Schenkungsrechts, die einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden:

 

Vermeidung der Doppelbesteuerung in deutsch-französischen Schenk- und Erbfällen