Wir beraten deutsche Unternehmen umfassend bei der rechtlichen Organisation und Verwaltung ihrer Vertriebsstruktur in Frankreich.
Seit vielen Jahren begleiten wir unsere deutschen Mandanten beim Aufbau ihrer Vertriebsstrukturen in Frankreich.
Wir begleiten Sie je nach Anforderungsprofil sowohl bei der Gründung Ihrer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in Frankreich, wie auch bei der Gestaltung der Verträge mit Ihren französischen Vertriebspartnern, Vertragshändlern, Handelsvertretern und Vertriebsangestellten sowie Franchisepartnern.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten ebenfalls bei der Auflösung oder Modifikation ihrer Vertriebsstruktur in Frankreich, insbesondere auch bei der Geltendmachung und Abwehr von handelsvertreterrechtlichen Ausgleichsansprüchen in Frankreich und Deutschland.